Sortieranleitung – Restmüll
Sortieranleitung – Restmüll: Nur der nicht getrennt verwertbare Rest
In den Restmüll gehören nicht gefährliche und nicht sperrige Abfälle, die nach der örtlichen Mülltrennung keiner getrennten Sammlung zugeführt werden können. Typische Beispiele können sein:
- Hygieneartikel, Windeln und gebrauchte Taschentücher;
- Staubsaugerbeutel, Kehricht und kalte Asche, wenn örtlich zugelassen;
- verschmutztes oder beschichtetes Papier, das die Altpapiersammlung nicht annimmt;
- kaputte Keramik, Porzellan und gewöhnliche Trinkgläser, wenn der örtliche Entsorger diesen Weg vorgibt;
- nicht verwertbare kleine Gebrauchsgegenstände ohne gefährliche Bestandteile;
- weitere ausdrücklich als Restmüll bezeichnete Haushalts- oder Betriebsabfälle.
Die örtliche Anleitung bleibt entscheidend. Ein Gegenstand gehört nicht allein deshalb in den Restmüll, weil er in keine Sortaider-Öffnung passt.
Sortieranleitung – Restmüll: Was muss getrennt bleiben?
Nicht in den Restmüll gehören:
- Altpapier und Karton;
- Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen;
- Weißglas und Buntglas;
- Bioabfall;
- Einwegpfand sowie andere Rücknahmeverpackungen;
- Batterien, Akkus und Elektrogeräte;
- Farben, Lacke, Lösungsmittel und andere Problemstoffe;
- Flüssigkeiten, Speiseöle und Fette;
- Sperrmüll, Bauschutt und andere Abfälle mit eigener Sammelstelle;
- klinische, infektiöse, scharfe oder andere kontrollierte Abfälle.
Verpackungen folgen der Sortieranleitung – Gelbe Tonne und Gelber Sack. Organische Abfälle werden gemäß der örtlichen Regel mit der Sortieranleitung – Bioabfall geprüft.
Sortieranleitung – Restmüll: Verschmutzte Verpackungen richtig beurteilen
Eine leere Verpackung muss für die Gelbe Tonne grundsätzlich nicht gespült werden. `Verschmutzt` allein ist deshalb keine ausreichende Restmüllregel. Entfernen Sie den Inhalt so weit wie möglich und prüfen Sie die örtliche Verpackungsanleitung.
Verpackungen mit gefährlichen Restinhalten gehören nicht in den Restmüll. Lebensmittelreste werden vom Verpackungsmaterial getrennt und folgen je nach örtlicher Bioabfallregel einem eigenen Weg.
Sortieranleitung – Restmüll: So organisiert ein Betrieb die Sammlung
- Definieren Sie zuerst alle tatsächlich getrennt gesammelten Fraktionen.
- Beschriften Sie Restmüll als verbleibenden nicht verwertbaren, nicht gefährlichen Abfall.
- Zeigen Sie typische Fehlwürfe wie Batterien, Elektrogeräte, Verpackungen und Bioabfall.
- Stellen Sie Restmüll nicht als bequemste Standardöffnung in den Vordergrund.
- Prüfen Sie die Sammlung in Büro, Teeküche, Sanitärraum und öffentlichen Bereichen getrennt.
- Legen Sie für Problemstoffe, Elektrogeräte und Sperrmüll eigene Übergabepunkte fest.
Den gesamten Aufbau erklären die Sortieranleitungen.
Sortieranleitung – Restmüll: Passende Sortaider-Behälter
Für eine einzelne Restmüllfraktion eignen sich Abfallbehälter. Wird Restmüll mit weiteren bestätigten Fraktionen an einem Punkt gesammelt, vergleichen Sie Mülltrennsysteme.
Wählen Sie Volumen und Öffnung nach dem tatsächlichen Restaufkommen. Ein größerer Restmüllbehälter darf nicht dazu führen, dass Wertstoffe, Bioabfall oder gefährliche Gegenstände ihre getrennten Wege verlieren.
Sortieranleitung: