Sortieranleitung – Einwegpfand
Sortieranleitung – Einwegpfand: Welche Verpackungen gehören dazu?
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand von 25 Cent. Es betrifft geschlossene oder weitgehend geschlossene Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern, wenn sie das österreichische Pfandlogo tragen.
Dazu gehören insbesondere:
- gekennzeichnete Einweg-Kunststoffflaschen für Getränke;
- gekennzeichnete Getränkedosen aus Metall;
- pflanzliche Milchalternativen in erfassten Flaschen oder Dosen, sofern das österreichische Pfandlogo vorhanden ist;
- andere ausdrücklich registrierte Einweggetränkeverpackungen mit Pfandlogo innerhalb der Größenregel.
Das österreichische Pfandlogo befindet sich über dem Barcode. Material und Form allein reichen nicht aus: Entscheidend ist die Kennzeichnung.
Sortieranleitung – Einwegpfand: So bleibt der Pfandwert erhalten
Für die Rückgabe gilt:
- Flasche oder Dose vollständig leeren;
- Verpackung nicht zerdrücken;
- Etikett auf der Verpackung belassen;
- Pfandlogo und Barcode lesbar halten;
- keine Fremdstoffe in die Verpackung geben;
- die internen Sammelbehälter so leeren, dass Form und Etikett nicht beschädigt werden.
Ist eine Verpackung zerdrückt, Pfandlogo und Barcode aber noch eindeutig erkennbar, kann das Personal der Rücknahmestelle prüfen, ob eine manuelle Annahme möglich ist. Ein Anspruch auf Auszahlung ohne eindeutige Zuordnung besteht nicht.
Sortieranleitung – Einwegpfand: Wo erfolgt die Rückgabe?
Einwegpfandverpackungen werden an Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen entsprechende Verpackungen ausgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt über Automaten oder manuell. Automaten nehmen grundsätzlich gekennzeichnete Gebinde unabhängig von Marke und Menge an. Bei manueller Rücknahme gelten Grenzen nach den dort üblichen Verpackungsgrößen und Verkaufsmengen.
Ausgenommen von der direkten Rücknahmepflicht sind unter anderem Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller. Für viel besuchte Standorte kann eine gemeinsame Rücknahmestelle eingerichtet sein. Betriebe legen intern fest, wer die gesammelten Gebinde zurückgibt, wie der Pfandbetrag verrechnet oder verwendet wird und wie Flüssigkeitsreste vermieden werden.
Sortieranleitung – Einwegpfand: Was gehört nicht in die Pfandsammlung?
Nicht in den Sortaider-Pfandbehälter gehören:
- Kunststoffflaschen und Dosen ohne österreichisches Pfandlogo;
- Glasflaschen; Mehrweggebinde folgen ihrem jeweiligen Rücknahmesystem;
- Getränkekartons und Folienbeutel;
- Milch und Milchmischgetränke mit mehr als 51 Prozent tierischem Milchanteil;
- Sirupverpackungen;
- Verpackungen für bestimmte medizinische Lebensmittel;
- Verpackungen, Abfall oder Gegenstände, die keine akzeptierten Pfandgebinde sind.
Nicht bepfandete leere Kunststoff- und Metallverpackungen folgen der Sortieranleitung – Gelbe Tonne und Gelber Sack. Glas ohne Rücknahmeweg wird je nach Farbe mit der Sortieranleitung – Weißglas oder der Buntglas-Anleitung geprüft.
Sortieranleitung – Einwegpfand: So organisiert ein Betrieb die Sammlung
- Entscheiden Sie, welche österreichischen Pfandgebinde am Standort tatsächlich anfallen.
- Stellen Sie die Pfandsammlung dort auf, wo Getränke konsumiert werden.
- Zeigen Sie `leer`, `nicht zerdrücken`, `Etikett und Barcode lesbar` direkt am Einwurf.
- Trennen Sie Glas-Mehrweggebinde, wenn der Rücknahmeweg dies verlangt.
- Legen Sie Rückgabe, Zwischenlagerung, Reinigung und Pfandabrechnung fest.
- Kontrollieren Sie, ob der Behälter oder Sack die Gebinde zusammendrückt.
Den vollständigen Zusammenhang erklären die Sortieranleitungen.
Sortieranleitung – Einwegpfand: Passende Sortaider-Behälter
Für eine einzelne Pfandfraktion eignen sich Abfallbehälter. Wird die Pfandsammlung mit weiteren bestätigten Fraktionen an einem Punkt organisiert, vergleichen Sie Mülltrennsysteme.
Vor der Produktauswahl sind Öffnung, Gebindegröße, Flüssigkeitsreste, Formschutz, Sack, Transport und Rückgabehäufigkeit zu prüfen. Nicht jede Standardöffnung eignet sich automatisch für unzerdrückte Pfandflaschen und -dosen.
Sortieranleitung: