Sortieranleitung – Restmüll
Sortieranleitung – Restmüll
Restmüll enthält gewöhnliche Abfälle, die nach der richtigen Trennung übrig bleiben. Unklarer Inhalt ist kein Grund, einen Gegenstand ungeprüft hineinzuwerfen.
Sortieranleitung – Restmüll: das gehört hinein
- Benutzte Taschentücher, Windeln und andere gewöhnliche Hygieneartikel.
- Staubsaugerbeutel, Schwämme und kleine Keramikreste.
- Stark verschmutztes Papier, das sich nicht für die Papiersammlung eignet.
Sortieranleitung – Restmüll: das gehört nicht hinein
- Batterien, Akkus, Elektrogeräte und gefährliche Chemikalien.
- Getrennt sammelbare Verpackungen, Papier, Glas und geeigneter Bioabfall.
- Bauschutt und Sperrmüll.
Sortieranleitung – Restmüll: richtig vorbereiten
Scharfe kleine Bruchstücke gegen Verletzungen sichern. Keine heiße Asche oder glimmenden Abfälle einwerfen. Verpackungen nicht allein wegen geringfügiger Anhaftungen zu Restmüll erklären.
Arzneimittel und besondere Abfälle nach kommunaler Vorgabe entsorgen; eine allgemeine Rücknahmepflicht jeder Apotheke wird hier nicht behauptet. Im Betrieb bleiben getrennte Sammlungen und Entsorgungsnachweise maßgeblich.
Sortieranleitung – Restmüll: Abfälle am Arbeitsplatz trennen
Für getrennte Fraktionen eignen sich Mülltrennsysteme; für einen einzelnen Abfallstrom stehen Abfallbehälter zur Verfügung. Beschriftung und Leerung müssen zur vereinbarten Entsorgung passen.
Weitere Anleitungen: Sortieranleitung – Papier und Karton · Sortieranleitung – Bioabfall · Sortieranleitungen.
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